
Directors´ Dealings
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG
Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen, sind verpflichtet, sowohl dem Emittenten als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen, wenn sie eigene Geschäfte in Aktien des Unternehmens oder sich auf diese Aktien beziehende Finanzinstrumente tätigen. Diese Pflicht gilt gleichermaßen für bestimmte mit den Vorgenannten in enger Beziehung stehende Personen (z.B. Ehepartner, unterhaltsberechtigte Kinder, juristische Personen).
Die Utimaco Safeware AG, Hohemarkstr. 22, 61440 Oberursel, veröffentlicht diese Meldungen auf dieser Webseite. Details zu den Meldepflichten finden Sie im Gesetzestext.