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Corporate Governance

Vorstand und Aufsichtsrat der Utimaco Safeware AG begrüßen die Vorlage des Deutschen Corporate Governance Kodex und haben beschlossen, das Regelwerk des Kodex in seinen wesentlichen Regelungen in der Utimaco Safeware AG umzusetzen und einzuhalten.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex gliedert sich in die drei folgenden Kategorien:

  1. Die für ein Unternehmen rechtsverbindlichen Grundsätze aus dem Aktiengesetz
  2. Empfehlungen des Kodex, ausgedrückt durch sogenannte "Soll"-Sätze. Abweichungen von diesen Empfehlungen sind vom Unternehmen offen zu legen
  3. Anregungen, die durch Formulierungen wie "sollte" oder "kann" zum Ausdruck gebracht werden. Abweichungen von diesen Anregungen sind vom Unternehmen nicht offen zu legen

Utimaco Safeware begrüßt die geschaffenen Kategorien des Deutschen Governance Kodex, da branchen- und unternehmensspezifische Bedürfnisse berücksichtigt werden können und der Kodex zur Flexibilisierung und Selbstregulierung der deutschen Unternehmensverfassung beiträgt.